cct
cooperate competence team
Claus-Dieter Hildenbrand CMC/BDU
Franz-Schiele-Str. 22
78132 Hornberg
Fon: 07833 - 955 88 31
Fax: 07833 - 955 78 3
eMail: cdh@cct-info.de
Verantwortlich für den Inhalt: Claus-Dieter Hildenbrand
Wir berechnen unsere Honorare stets im korrekten Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten, d.h. die Honorargestaltung bezieht sich auf die Erfordernisse der jeweiligen Maßnahme sowie nach Anzahl/ Auswahl/ Qualifikation der eingesetzten Berater/ Trainer.
Unsere Honorare werden generell vor Beginn unserer Tätigkeit schriftlich mit Ihnen vereinbart. Hierbei versuchen wir Ihnen Festpreisangebote zu unterbreiten, insbesondere dann, wenn der Umfang für einzelne Projekte und Aktivitäten klar fixiert ist bzw. für Maßnahmen, bei denen der Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu lösenden Aufgaben (nach einer honorarpflichtigen Analyse) präzise und für beide Parteien überschaubar und verbindlich herausgearbeitet worden ist.
Ferner formulieren wir unsere Angebote so, dass Sie wissen, welche sonstigen Kosten neben dem Honorar in Rechnung gestellt werden. Dies alles ermöglicht Ihnen einen exakten Überblick über die Höhe Ihrer Investition.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der cct im Detail
Um mit unseren Kunden bzw. Auftraggebern eine faire Kooperation sicherzustellen, werden bei Vertragsabschlüssen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.
1. Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluß von Verträgen zwischen Auftraggeber und cct über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2 Ergänzend hierzu gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen der cct, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen der cct haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistungen von cct
2.1 cct erbringt seine Dienstleistungen selbst und/oder durch freie Mitarbeiter.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und cct im einzelnen festgelegt.
2.3 cct erbringt Leistungen insbesondere in Form von Analysen, Konzepten, Beratungen, Seminaren und Coachingmaßnahmen.
2.4 Eine detaillierte Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.
3. Honorare und Kosten
3.1 Bei Neukunden ist das erste Kontaktgespräch durch cct unentgeltlich.
3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, vorbereitende und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart (ggf. Stunden- bzw. Pauschalsätze). Die Abwicklung erfolgt im Einzelfall nach Absprache.
3.3 Für Seminare wird generell ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden hier der Einsatz von technischen Hilfsmitteln, Teilnehmerunterlagen und Fachliteratur.
3.5 Für Arbeiten am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen können im Einzelfall besondere Honorarvereinbarungen getroffen werden.
3.6 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.7 Alle Leistungen gelten im Inland zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.8 Das vereinbarte Honorar sowie die seminarspezifischen Aufwendungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug wie folgt zu bezahlen:
1/3 des Honorars nach Auftragsbestätigung, 2/3 nach Ausführung. cct ist berechtigt, bei überfälligen Honoraren die banküblichen Überziehungszinsen in Rechnung zu stellen oder den Auftrag ohne Regressansprüche seitens des Auftraggebers zu stornieren.
3.9 Offene Inhouse- Seminare im cct competence center sind generell 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig.
4. Sicherung der Leistungen
4.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von cct an den von ihr erstellten Arbeiten und Unterlagen etc.. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von cct. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet. Das von cct vorbereitete Material kann vom Auftraggeber im Rahmen o.g. Bestimmungen eingesehen werden.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, daß den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3 Der Auftraggeber informiert cct vor und während der vereinbarten Maßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4 Sollen Teile einer Konzeption , die Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist cct der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
4.5 cct verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind.
4.6 cct bestimmt die Auswahl von Medienproduzenten, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten mit. cct wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.
4.7 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch cct wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von cct nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist cct unter Ausschluß jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
4.8 Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, sind bei Terminverschiebungen oder Absagen bis 3 Monate vor der Trainingsdurchführung 25 %, bis zu 2 Monaten 50 % und bis zu 1 Monat vorher 75 % des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. Innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn ist das gesamte Honorar zzgl. Kosten gem. Ziffer 3 zu bezahlen.
5. Allgemeine Bedingungen
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der cct unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3.Abweichungen von diesen AGB's bedürfen der Schriftform.
5.4 Ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen der cct zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist D-78132 Hornberg.